Swiss Federal Council sets first parameters for a 'security service obligation' merging civil protection and civilian service
Swiss Federal Council · published 24 Jun 2026 · · Source ↗
Summary
On 24 June 2026 the Federal Council approved key parameters for introducing a Sicherheitsdienstpflicht (security service obligation) to secure personnel levels of the army and civil protection. Civil protection (Zivilschutz) and civilian service (Zivildienst) would merge into a new cantonal 'Katastrophenschutz' with a target strength of 72,000 and an effective strength of 96,000. The Confederation would be responsible for basic/cadre training and materiel procurement, cantons for refresher courses. Cantons are now being consulted; a constitutional revision and popular vote are needed, with possible introduction in 2031 or 2032.
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Den Bevölkerungsschutz stärken und die personellen Bestände der Armee und des Zivilschutzes langfristig sichern: Dieses Ziel verfolgt die Sicherheitsdienstpflicht. Das Parlament hat einen entsprechenden Auftrag 2025 an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 Eckwerte zur Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht beschlossen. Zivilschutz und Zivildienst sollen zu einem Katastrophenschutz fusioniert werden. Der Bund konsultiert nun die Kantone zu diesen Eckwerten. In der Sommersession 2025 hat das Parlament zwei gleichlautende Motionen überwiesen und damit den Bundesrat beauftragt, eine Sicherheitsdienstpflicht schnellstmöglich einzuführen. Bei der Armee sind die Personalbestände in wenigen Jahren gefährdet und der Zivilschutz zählt bereits heute anstatt der notwendigen 72'000 nur 57'000 Angehörige. Die Sicherheitsdienstpflicht soll die Bestände des heutigen Zivilschutzes sichern und auch Abgänge aus der Armee in den Zivildienst reduzieren. Aus Zivilschutz und Zivildienst wird Katastrophenschutz: Die Eckwerte der Sicherheitsdienstpflicht Die Einführung der Sicherheitsdienstpflicht sieht vor, dass neben der Armee neu ein Katastrophenschutz geschaffen wird. Im Katastrophenschutz werden Zivilschutz und Zivildienst zu einer Organisation in der Zuständigkeit der Kantone fusioniert und gleichzeitig die Leistungen des Zivilschutzes ausgebaut. Damit sollen die heutigen Leistungen des Zivilschutzes zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen verbessert und wieder stärker auf die Bewältigung von bewaffneten Konflikten ausgerichtet werden. Zusätzlich erbringen Angehörige des Katastrophenschutzes Unterstützungsleistungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Umwelt – analog zum heutigen Zivildienst. Für den Katastrophenschutz ist ein Sollbestand von 72'000 und ein Effektivbestand von 96'000 Angehörigen des Katastrophenschutzes vorgesehen. Weiterhin keine Wahlfreiheit – Dienstpflicht nur für Männer Wie heute sind in der Sicherheitsdienstpflicht ausschliesslich Schweizer Männer dienstpflichtig – in der Armee oder neu im Katastrophenschutz. Es besteht weiterhin keine Wahlfreiheit zwischen dem Militärdienst und dem Dienst im Katastrophenschutz. Militärdienstpflichtige mit Gewissenskonflikt werden weiterhin die Möglichkeit haben, auf Gesuch einen zivilen Ersatzdienst zu leisten, neu im Katastrophenschutz. Wie im heutigen Zivildienst leisten sie länger Dienst als dies Militärdienstpflichtige im Militär tun (Tatbeweis). Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen Der Katastrophenschutz ist als Einsatzorganisation der Kantone für sicherheits- und bevölkerungsschutzrelevante Aufgaben konzipiert. Die Kantone sind zuständig für die Planung und Durchführung von Einsätzen des Katastrophenschutzes. Nur im Falle eines bewaffneten Konflikts würde der Bund diese Aufgabe übernehmen. Der Bundesrat schlägt den Kantonen vor, dass in Zukunft der Bund für die Grund- und Kaderausbildung sowie die Materialbeschaffung des Katastrophenschutzes verantwortlich sein soll. Die Verantwortung für die Wiederholungskurse (WK) soll hingegen bei den Kantonen liegen. Die Zuständigkeit für die Tätigkeiten im Bereich des heutigen Zivildienstes ist aktuell noch offen. Die nächsten Schritte zur Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, die Kantone zu diesen Vorschlägen zu konsultieren. Anschliessend wird der Bund die Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Kantone bereits vor der Vernehmlassung zu wesentlichen Aspekten der Ausgestaltung und Finanzierung der Sicherheitsdienstpflicht einbezogen werden. Zur Einführung der Sicherheitsdienstpflicht ist eine Revision der Bundesverfassung und eine Volksabstimmung nötig. Im Falle einer Annahme durch Volk und Stände könnte die Sicherheitsdienstpflicht voraussichtlich 2031 oder 2032 eingeführt werden.
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Source: Swiss federal News Service (admin.ch), press release 2Vc9Edfe2Me9. Enrichment: anthropic/claude-opus-5 (confidence 80%).