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Context · CH federal · Switzerland

Drei weitere Aktionspläne stärken den Umweltschutz beim VBS

VBS/DDPS — Federal Department of Defence, Civil Protection and Sport · published 10 Sep 2026 · auto-extracted, not yet reviewed · Source ↗

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Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) baut sein Umweltmanagement weiter aus. In drei neuen Aktionsplänen legt es sein Engagement in den Bereichen Lärm, Strahlenschutz und Nichtionisierende Strahlung fest. Nach der Genehmigung durch Bundesrat Martin Pfister beginnt nun deren Umsetzung. Die Aktionspläne Lärm, Strahlenschutz und Nichtionisierende Strahlun

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Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) baut sein Umweltmanagement weiter aus. In drei neuen Aktionsplänen legt es sein Engagement in den Bereichen Lärm, Strahlenschutz und Nichtionisierende Strahlung fest. Nach der Genehmigung durch Bundesrat Martin Pfister beginnt nun deren Umsetzung.

Die Aktionspläne Lärm, Strahlenschutz und Nichtionisierende Strahlung konkretisieren die Umweltziele des VBS bis 2035: Ziel ist es, Lärm so weit wie möglich zu reduzieren und gleichzeitig die Akzeptanz der Bevölkerung für unvermeidbaren Lärm zu fördern. Vermeidbare radioaktive und nichtionisierende Strahlenbelastungen sollen bestmöglich verhindert werden.
Die drei Aktionspläne definieren jeweils Vision, Ziele und Massnahmen und ergänzen die bereits bestehenden
Aktionspläne Energie und Klima
(2021),
Biodiversität
(2023),
Boden und Altlasten
(2024),
Umweltausbildung
(2024),
Luftreinhaltung
(2024) und
Wasser
(2024).
Aktionsplan Lärm
Mit dem Aktionsplan Lärm legt das VBS - in Anlehnung an den nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung in der Schweiz - seine spezifischen Ziele zur Lärmvermeidung und    -reduktion bis 2035 fest. Gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) will das VBS die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichem oder störendem Lärm schützen, der vorwiegend durch die Tätigkeiten der Armee entsteht – insbesondere durch Flugbetrieb, Schiessübungen, Bodenmobilität sowie den Betrieb und Bauvorhaben auf Militärarealen.
Diesen Lärm will das VBS mit verschiedenen Massnahmen so weit wie möglich reduzieren, etwa durch Simulatoren, die Verlagerung von Trainings ins Ausland, Schallschutzfenster. Wo sich Lärm jedoch nicht vermeiden lässt, will das VBS die Mitarbeitenden und Armeeangehörigen sensibilisieren und die betroffene Bevölkerung miteinbeziehen. Wenn die Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung nicht eingehalten werden können, ohne dass die Ausbildung der Armeeangehörigen zu stark eingeschränkt würde, wird das VBS auf die dafür vorgesehene Ausnahmemöglichkeit zurückgreifen und sogenannte «Erleichterungen» gewähren, wie sie das geltende Umweltschutzrecht vorsieht. Für die Umsetzung der Massnahmen schätzt das VBS den Sachaufwand auf rund 85 Mio. Franken.
Die Erkenntnisse aus dem
Postulatsbericht «Überprüfung der Lärmschutzvorschriften für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze»
sind im Aktionsplan Lärm berücksichtigt. Der Bericht vergleicht die rechtlichen Vorlagen zum Lärm und prüft mögliches Einsparungspotenzial durch die Anpassung dieser Vorgaben.
Aktionsplan Strahlenschutz
Für 40 % der Strahlenbelastung der Schweizer Bevölkerung ist Radon verantwortlich, ein Edelgas, das natürlich im Boden entsteht. Insbesondere in unterirdischen Anlagen und Trinkwasserfassungen der Armee kann die Radonbelastung hoch sein. Radioaktive Strahlung nicht natürlichen Ursprungs stammt beispielsweise von Radiumleuchtfarbe in ehemaligen Armeematerialien; sie kann zudem bei nuklearen Unfällen oder absichtlich freigesetzt werden.
Bis 2035 will das VBS die vermeidbare Strahlenbelastung, insbesondere durch Radon, dauerhaft reduzieren und die radiologische Sicherheit der militärischen Anlagen verbessern. Zum Schutz von Mitarbeitenden und Armeeangehörigen werden regelmässig Messungen durchgeführt, bei Neubauten Schutzmassnahmen ergriffen und Sanierungen vorangetrieben. Zum Schutz der Bevölkerung kommen Strahlenüberwachungsgeräte zum Einsatz, etwa an Sicherheitskonferenzen oder bei Grenzkontrollen. Für diese Massnahmen wendet das VBS bis 2035 geschätzt bis zu 6 Mio. CHF auf.
Aktionsplan Nichtionisierende Strahlung
Nichtionisierende Strahlung (NIS) umfasst die optische Strahlung sowie elektromagnetische Felder. Armee und Bevölkerungsschutz sind auf Laser, Führungs-, Kommunikations- und Radaranlagen angewiesen, die nichtionisierende Strahlung aussenden. Weil die Armee über grosse Distanzen kommunizieren sowie Flugobjekte orten und abwehren können muss, braucht es leistungsfähige Sendeanlagen. Bis 2035 will das VBS potenziell schädliche Strahlenquellen systematisch erfassen, vermeidbare Quellen so weit wie möglich eliminieren oder unvermeidbare vorsorglich begrenzen. Dafür rechnet das VBS mit einem geschätzten Sachaufwand von bis zu 0,1 Mio. CHF.
Aktionsplan Lärm
Aktionsplan Strahlenschutz
Aktionsplan Nichtionisierende Strahlung

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